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Sachsen-Anhalt stärkt jüdische Gemeinschaft mit neuem Staatsvertrag

Am Freitag, dem 12. Dezember 2025, wurde in Magdeburg ein historisch bedeutsamer Schritt vollzogen: Das Land Sachsen-Anhalt und die jüdische Gemeinschaft haben einen überarbeiteten, zukunftsweisenden Staatsvertrag unterzeichnet.

Die neue Vereinbarung löst die Regelungen von 2006 ab und ist eine direkte Antwort auf die gestiegenen Bedürfnisse der Gemeinden sowie die wachsende Bedrohung durch Antisemitismus. Der Vertrag sichert nicht nur die uneingeschränkte Religionsausübung, sondern auch eine verbesserte finanzielle Grundlage für die jüdischen Gemeinden im Land.

Nach der feierlichen Unterzeichnung betonte Ministerpräsident Reiner Haseloff die Wichtigkeit dieses Signals:

„Der heutige Tag ist ein wichtiges Signal und ein klares Bekenntnis des Landes zu seinen jüdischen Mitbürgern und der jüdischen Gemeinschaft.“

Inessa Myslitska, die Vorsitzende des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt, unterstrich die Bedeutung dieser Partnerschaft aus Sicht der Gemeinschaft:

„Die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt begreift sich als Bestandteil der Zivilgesellschaft des Landes.“

Auch Max Privorozki, langjähriger Vorsitzender des Landesverbandes (17 Jahre) und heutiger Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Halle, der zudem den ersten Vertrag von 2006 mitunterzeichnete, hob die Bedeutung der Vereinbarung für die Zukunft hervor:

„Es ist ein wichtiges Zeichen der kontinuierlichen Arbeit und Entwicklung des jüdischen Lebens hier in Sachsen-Anhalt.“

Der neue Staatsvertrag wurde unterzeichnet vom Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff, von der Vorsitzenden des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt und der Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg, Frau Inessa Myslitska, vom Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Dessau, Herrn Dr. Wassermann, vom Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale), Herrn Max Privorozki, sowie von der Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Magdeburg, Frau Korshevnyuk.

Der neue Staatsvertrag tritt in Kraft, sobald das Landtagsplenum dem entsprechenden Umsetzungsgesetz zugestimmt hat.