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Seehausen (Altmark)

Gründung: 1811

1811 erhielt die jüdische Gemeinde vom Magistrat der Stadt die Genehmigung, einen eigenen Begräbnisplatz anzulegen. Dieser Friedhof, in der Nähe des Fangelturms gelegen, hatte 1828 eine Größe von „29 Quadratruthen“. Das Gelände steht heute unter Denkmalschutz. Ein Gedenkstein erinnert daran, dass der Friedhof 1938 von den Nationalsozialisten zerstört wurde.