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Gemeinsame Erklärung des Ministeriums des Inneren und des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt

Am 17. Oktober 2019 haben sich nach den schrecklichen Ereignissen des 9. Oktober 2019 in Halle (Saale) Wadim Laiter, Vorsitzender der Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg K.d.ö.R., Max Privorozki, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Halle (Saale) K.d.ö.R., Dr. Alexander Wassermann, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Dessau K.d.ö.R, und der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, zu einem ersten sicherheitspolitischen Gespräch getroffen. Dieses verlief in guter und vertrauensvoller Atmosphäre. Diesem Auftaktgespräch sollen zeitnah weitere Gespräche folgen.

Die aktuellen polizeilichen Schutzmaßnahmen wurden vorgestellt und erörtert. Sie werden bis auf Weiteres aufrechterhalten. Ergänzend dazu führt das Landeskriminalamt gegenwärtig sicherheitstechnische Beratungen mit den jüdischen Gemeinden durch.

Es wurden folgende weitere Schritte vereinbart:

  1. Die Beteiligten werden in Gespräche über den Abschluss einer ergänzenden Vereinbarung zum „Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006“ (Staatsvertrag) über bauliche Sicherheitsmaßnahmen an Synagogen und deren Finanzierung eintreten. Die Möglichkeit, eine besondere Vereinbarung zum Staatsvertrag abzuschließen, eröffnet das Schlussprotokoll zu Artikel 3 des Staatsvertrages.

  2. Die Beteiligten werden in weiteren sicherheitspolitischen Gesprächen die von der Landespolizei zu erstellende allgemeine Gefährdungsbeurteilung und eine von der Landespolizei Sachsen-Anhalt zu erstellende „Konzeption zum Schutz des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt“ unter Einbeziehung des Sicherheitsbeauftragten des Zentralrats der Juden gemeinsam erörtern.

  3. Die Polizeiinspektionen Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg werden die vom Landeskriminalamt zu erstellenden konkreten Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen bereits bestehenden oder in Planung befindlichen Synagogen mit den jüdischen Gemeinden erörtern.