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Verbandstag

Der Verbandstag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er besteht aus 15 Delegierten, jeweils fünf aus jeder Mitgliedsgemeinde. Die Rechte und Pflichten des Verbandstages sind in der Satzung festgelegt. Eine ordentliche Sitzung des Verbandstages findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt.

Die Kompetenzen des Verbandstages sind insbesondere:

  • Beschlussfassung über die Satzung und Ordnungen des Landesverbandes
  • Entgegennahme von Berichten des Vorstandes und der Revisionskommission
  • Beschlussfassung über Entlastung des Vorstandes
  • Beschlussfassung über den Haushalt und den Stellenplan des Landesverbandes
  • Beschlüsse über Kauf, Verkauf und Übernahme von Grundstücken

Die letzte ordentliche Sitzung des Verbandstages fand am 13. Dezember 2023 statt. Die Delegierten stimmten unter anderem über den Nachtrag zum Haushaltsplan für das Jahr 2023 ab. Der Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2024 wurde von einem außerordentlichen Verbandstag am 21. Januar 2024 beschlossen.