Verbandstag

Der Verbandstag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er besteht aus 15 Delegierten, jeweils 5 aus jeder Mitgliedsgemeinde. Die Rechte und Pflichten des Verbandstages sind in der Hauptsatzung festgelegt. Eine ordentliche Sitzung des Verbandstages findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt.

Die Kompetenzen des Verbandstages sind insbesondere:

  • Beschlussfassung über die Satzung und Ordnungen des Landesverbandes
  • Entgegennahme von Berichten des Vorstandes und der Revisionskommission
  • Beschlussfassung über Entlastung des Vorstandes
  • Beschlussfassung über den Haushalt und den Stellenplan des Landesverbandes
  • Beschlüsse über Kauf, Verkauf und Übernahme von Grundstücken

Aufgrund der Corona-Pandemie fand die ordentliche Sitzung des Verbandstages am 16. Dezember 2020 in digitaler Form statt. Die Delegierten stimmten unter anderem über den Nachtrag zum Haushaltsplan für das Jahr 2020 sowie über den Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2021 ab. Bei der Sitzung wurde Rabbiner Daniel Fabian als neuer Landesrabbiner für Sachsen-Anhalt vorgestellt. Rabbiner Meir Roberg bleibt weiterhin Ehrenlandesrabbiner.