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Zwei Artikel in zwei Zeitungen

Zwei Artikel in zwei Zeitungen – in der „Volksstimme“ vom 24.11.2014 und in der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 07.01.2015 –  sind auf den ersten Blick inhaltlich unterschiedlichen Problemen gewidmet. Der Artikel in der Volksstimme „Jüdische Gemeinden schrumpfen“ setzt sich mit der Überalterung und Verkleinerung der jüdischen Gemeinschaft auseinander was natürlich „Pessimismus verursacht. Der andere Artikel in der MZ „Jüdische Gemeinden streiten ums Geld“ zeigt, dass diese „schrumpfende“ jüdische Gemeinschaft trotz ihrer „Verkleinerung“ ständige Kopfschmerzen verursacht – sowohl dem Land/der Landesregierung als auch den Gerichten – indem sie „seit fast 20 Jahren“ ums Geld streitet.

Beide Artikel sind journalistisch professionell aber nicht koscher verfasst. Schuld daran ist die Absicht hinter diesen Artikeln. Die immer kleiner werdende jüdische Gemeinschaft, die noch zusätzlich in sich zerstritten ist, braucht doch weniger Unterstützung seitens des Landes. Es ist unwichtig, ob die in den Artikeln dargestellten Fakten voll oder nur teilweise der Wahrheit entsprechen oder überhaupt nichts mit der Wahrheit zu tun haben. Wichtig ist, dass die Leser sich mit dem Gedanken abfinden: jüdische Gemeinschaft wird kleiner und streitet ums Geld.

Dieser Vorwurf ist ernst zu nehmen und muss selbstverständlich belegt werden.

Grundlage für den Artikel in der „Volksstimme“ war das Gespräch mit dem Vorsitzenden des Landesverbands und der Jüdischen Gemeinde Halle bzgl. der aktuellen Arbeit, den aktuellen Problemen und den Zukunftsplänen der jüdischen Gemeinschaft. In diesem Gespräch wurde bekräftigt, dass mit der Zeit neue wesentlich aufwändigere Aufgaben für die jüdischen Gemeinden aktuell geworden sind. Wenn es früher die schnellstmögliche Hilfe für die neuen Zuwanderer sowohl bei der Integration in die Gesellschaft als auch in die hiesige jüdische Religionsgemeinschaft Priorität hatten, stehen nun sehr komplizierte strukturelle Aufgaben uns bevor. Hier sind nur einige von denen aufgeführt: neue soziale Einrichtungen, weitere Entwicklung der Religionstätigkeit, Schaffen von organisatorisch und aus religiöser Sicht fachmännisch gut funktionierenden Chewra Kaddischa und Bikur Cholim. Und das alles noch im Rahmen der konstant steigenden antisemitischen Bedrohung.

Und wie berichtet die „Volksstimme“?

Der Artikel heißt nicht z. B. „Neue Aufgaben Jüdischer Gemeinden“ sondern „Jüdisch Gemeinden schrumpfen“. Der Titel lenkt die Aufmerksamkeit bewusst nur auf einen negativen Aspekt vom komplexen und für interessierte Leser spannenden Themenspektrum vom Alltag, Errungenschaften, Integrationsarbeit und Spannungsfeldern sowie den neuen Herausforderungen der jüdischen Gemeinden.

Im Absatz über die Antisemitismus-Bedrohung stellen die Zahlen von 12.000 Euro und 1,3 Millionen Euro gegenüber. Indirekt ist es eine Verhöhnung: es gibt keinerlei Probleme mit der Sicherheit und mit der Bedrohung; das Land gibt doch 1,3 Millionen Euro jährlich – davon kann man jedenfalls 12.000 Euro für die Sicherheitstechnik abziehen?

Trotz der Überalterung setzt sich der Landesverband für jüdischen Religionsunterricht an den Bildungseinrichtungen im Land ein. Obwohl die Gespräche mit der Landesregierung seit Jahren laufen, haben sie kaum Erfolgschancen. Denn die notwendige Zahl von Schülern schwer zu erreichen ist.

Es wird zumindest positiv die Anzahl der Synagogenführungen bewertet. Verschwiegen wurde jedoch, warum über die Führungen im Interview überhaupt gesprochen wurde: Die Initiative des Landesverbands, allen Schulen/Gymnasien landesweit Möglichkeit einzuräumen, solchen Führungen in Anspruch zu nehmen, wird vom Landeskultusministeriums immer wieder verschoben.

 

Als Fortsetzung der leidmütigen Geschichte mit den „schrumpfenden jüdischen Gemeinden zeigt die MZ, dass es doch eine Gemeinde gibt, die überhaupt nicht „schrumpft“ und mit ganz anderen Problemen kämpft. Nämlich, sie hat keinen passenden Raum um allen ihren Mitgliedern Platz zu bitten. Noch schlimmer: sowohl der „nicht neutrale“ Zentralrat der Juden als auch der „konkurrierende“ Landesverband zweifeln an der Mitgliederstärke dieser Gemeinde. Ein Bild belegt das Absurdum dieses Misstrauens: ein voller Raum von Menschen in Kippot, definitiv mehr als vom Zentralrat anerkannten 4 Personen.

In diesem Artikel wird  „Stimmung“ gemacht. Denn der Redakteur verschweigt viele Tatsachen gerade mit diesem Ziel: Stimmung zu machen. Was wird verschwiegen? Der neue Staatsvertrag vom 2006 – im Unterschied zum alten – definiert ganz präzise, wie die Staatsleistungen zu verteilen sind. Der Vertrag lässt keiner Partei jegliche Möglichkeit zu, Einfluss auf die Mittelverteilung zu nehmen. Die Urteile des BVerwG vom 27.11.2013 erörtern zusätzlich die Einzelheiten. Der Landeszuschuss wird so verteilt:

  • Der Landesverband erhält 10 % des Gesamtbetrags; jede einspruchsberechtigte Gemeinde (es sind z. Z. 5 Gemeinden – 4 Gemeinden die den Staatsvertrag unterzeichnet haben, darunter auch die Synagogengemeinde Halle, e.V., und die Jüdische Gemeinde Magdeburg, e.V., die im Jahre 2012 im Sinne dieses Staatsvertrags anerkannt wurde) – jeweils 5 % des Gesamtbetrags
  • Die restlichen 65 % des Gesamtbetrags werden nach Anzahl der zuschussberechtigten Mitglieder verteilt (nicht verwechseln mit gesamter Mitgliederzahl!). Ein Gemeindemitglied ist zuschussberechtigt wenn er drei Kriterien erfüllt:
    • Sein/Ihr Hauptwohnsitz zum 31.12. des vergangenen Jahres liegt in Sachsen-Anhalt. Das kann anhand der Meldebescheinigung belegt werden
    • Er/Sie ist zum 31.12 des vergangenen Jahres Mitglied der jeweiligen Gemeinde im Sinne einer beiderseitiger nachprüfbaren Willenserklärung: D. h., das Mitglied hat seine Mitgliedschaft schriftlich beantragt und die Gemeinde hat ihn aufgenommen. Das kann anhand des Aufnahmeantrags und der Aufnahmebescheinigung belegt werden
    • Er/Sie ist jüdisch. Weder der Zentralrat der Juden noch der Landesverband oder die Landesregierung dürfen feststellen, ob jemand dem jüdischen Glauben angehört. Allerdings kann der Zentralrat der Juden überprüfen, ob ein in Deutschland anerkannter Rabbiner (orthodox oder liberal) dieses Mitglied als jüdisch bestätigt hat. In Deutschland gibt es zwei Rabbinerkonferenzen – ORD (orthodoxe Rabbiner) und ARK (liberale, konservative und Reformrabbiner). Der Zentralrat darf nicht selber bestimmen, dass die jeweilige Person jüdisch ist. Er kann allerdings anhand der von der Gemeinde übergebenen Bestätigung der ORD oder der ARK für jedes Mitglied über die Zugehörigkeit zum Judentum befinden.

Diese relativ lange und ausführliche Beschreibung des Prüfungsprocedere belegt, dass weder ein Bild mit überfülltem Raum – wie die MZ präsentiert hat – noch eidesstattliche Versicherungen eines Gemeindevorstehers aussagekräftig über die Mitgliederstärke (im Sinne des Staatsvertrags!) sind. Denn es gibt Menschen die nur 2 Kriterien erfüllen:

  • Sie sind jüdische Mitglieder der Gemeinde, wohnen aber außerhalb des Bundeslandes Sachsen-Anhalt
  • Oder sie wohnen in Sachsen-Anhalt und sind jüdisch, haben aber NIEMALS einen Aufnahmeantrag gestellt
  • Oder auch sie haben einen Aufnahmeantrag gestellt und wohnen in Sachsen-Anhalt, werden aber von keinem anerkannten Rabbiner als Juden bestätigt. Im letzten Fall zählt eine Bestätigung eines für die Synagogengemeinde Halle, e.V., tätigen selbsternannten strafrechtlich verurteilten „Oberrabbiners von Sibirien“ der weder in Sibirien noch anderswo als Rabbiner anerkannt wurde, genauso wenig wie eine Bestätigung eines Königs von Deutschland aus Wittenberg.

Der Redakteur des Artikels in der MZ ist über diese Einzelheiten gut genug informiert. Er weiß noch viel mehr: Der Vorsteher der Synagogengemeinde Halle, e.V., wurde wegen falscher eidesstaatlicher Versicherung, Urkundenfälschung und Betrugs gerade im Bezug auf die Bestätigungen von Mitgliederzahlen schon einmal rechtskräftig verurteilt. Er weiß auch, dass die Satzung der Synagogengemeinde Halle, e.V., den Gemeindevorsteher von § 181 BGB („Mit-sich-Geschäfte-Verbot“) befreit. Und es obwohl die Synagogengemeinde Halle, e.V., Empfänger von Staatsleistungen ist!

FAZIT: Wer steht hinter diesen Artikeln? Die Antwort: Es sind die Kräfte in unserem Bundesland, die kein Interesse daran haben, dass die jüdische Gemeinschaft sich weiterentwickelt; die Kräfte, die auch weiter Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland haben möchten, wo nach der Wende keine einzige Synagoge gebaut wurde. Die Kräfte, die stattdessen ein unwiderstehliches Interesse haben, dass die Synagogengemeinde Halle, e.V., zu einem großen Geldbetrag auf einmal kommt…

Mehr darüber werden verehrte Leserinnen und Leser im nächsten Beitrag erfahren.