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Verbandstag

Der Verbandstag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er besteht aus 15 Delegierten, jeweils fünf aus jeder Mitgliedsgemeinde. Die Rechte und Pflichten des Verbandstages sind in der Satzung festgelegt. Eine ordentliche Sitzung des Verbandstages findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt.

Die Kompetenzen des Verbandstages sind insbesondere:

  • Beschlussfassung über die Satzung und Ordnungen des Landesverbandes
  • Entgegennahme von Berichten des Vorstandes und der Revisionskommission
  • Beschlussfassung über Entlastung des Vorstandes
  • Beschlussfassung über den Haushalt und den Stellenplan des Landesverbandes
  • Beschlüsse über Kauf, Verkauf und Übernahme von Grundstücken

Die letzte ordentliche Sitzung des Verbandstages fand am 18. Dezember 2024 in Halle (Saale) statt. Die Delegierten stimmten unter anderem über den Nachtrag zum Haushaltsplan für das Jahr 2024 und den Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2025 ab. Des Weiteren wurde die Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung beschlossen.